1. Schritt:
Einreichung des Antrages auf Zustimmung beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld
Bei uns erhalten Sie eine Aussage über die Möglichkeit der dauerhaften Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser eines Grundstückes. Hierzu benötigen wir von Ihnen einige Informationen, die in unserem Antragsformular abgefragt werden:
- Wo liegt das Grundstück?
- Welche Baumaßnahme ist geplant (Neuanschluss, Erneuerung, Sanierung)?
- Welche Abwasseranlagen sind bereits auf dem Grundstück (oder ggf. in unmittelbarer Nähe) vorhanden?
- Anschlusskanäle
- Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Versickerungsanlagen, Rohrleitungen)
Zusätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Einen Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500) mit Flurstücksgrenzen und Kennzeichnung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, zum Beispiel:
- Rohrleitungsverläufe
- Anschlusshöhen
- Dachflächen
- gepflasterte Einfahrten
- Zusätzlich sind für Neuanschlüsse ein Längsschnitt bzw. Höhenangaben erforderlich, sofern Höhen im Lageplan nicht angegeben sind.
- Bei gewerblichem und industriellem Abwasser benötigen wir darüber hinaus eine Beschreibung des Herkunftsbereiches sowie Art und Menge des voraussichtlich anfallenden Abwassers
Als Zeichnungsgrundlage können Sie z.B. einen Auszug aus unserem Kanalkataster verwenden, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
2. Schritt:
Die Zustimmung
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht sind, prüfen wir diese auf ihre Übereinstimmung mit der Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld.
Da Ihre geplante Baumaßnahme teilweise im öffentlichen Raum umgesetzt werden muss, wird es sich nicht vermeiden lassen Straßenoberflächen aufzubrechen. Aus diesem Grund werden Ihre Unterlagen zusätzlich durch die Stadt Coesfeld geprüft. Wir leiten hierzu Ihre Unterlagen direkt weiter.
Die Zustimmung wird Ihnen schriftlich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Zu beachten sind hierbei unsere bautechnischen Hinweise wie z.B.:
- Art, Anzahl, Lage, lichte Weite und Material des Anschlusskanals;
- die Lage des Revisionsschachtes;
- für einen rückstaufreien Abfluss des Abwassers auf dem Grundstück zu sorgen
Die Wünsche des Anschlusspflichtigen werden von uns – soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar- berücksichtigt.
Eine Baumaßnahme im öffentlichen Raum führt dazu, dass Straßenabsperrungen oder Sicherungsmaßnahmen errichtet werden müssen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Baubeginn, mit der Stadt Coesfeld (Fachbereich 30) Kontakt aufzunehmen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Bauunternehmer an. Dieser verfügt ggf. über eine erforderliche Genehmigung oder unterstützt Sie bei der Beantragung.
Um Ihr Gebäude mit Strom, Gas und Frischwasser zu versorgen, müssen bei Neubauten auch Versorgungsleitungen erstellt werden. Um Kosten zu sparen, ist häufig sinnvoll, die Verlegung der Versorgungsleitungen und die Kanalanschlüsse in einem Bauschritt von dem Bauunternehmen der Stadtwerke ausführen zu lassen ausführen zu lassen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Koordinierung mit den Stadtwerken Coesfeld.