Die Entwässerung Ihres Grundstücks

5 Schritte zum Grundstücksanschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Sie wollen ein Haus bauen oder planen Ihre Entwässerungsanlage zu ändern? Hier erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten zum Grundstücksanschluss an das öffentliche Abwassernetz gelangen oder aber Ihre bestehenden Anlagen sanieren können:

1. Schritt:

Einreichung des Antrages auf Zustimmung beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld

Bei uns erhalten Sie eine Aussage über die Möglichkeit der dauerhaften Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser eines Grundstückes. Hierzu benötigen wir von Ihnen einige Informationen, die in unserem Antragsformular abgefragt werden:

  • Wo liegt das Grundstück?
  • Welche Baumaßnahme ist geplant (Neuanschluss, Erneuerung, Sanierung)?
  • Welche Abwasseranlagen sind bereits auf dem Grundstück (oder ggf. in unmittelbarer Nähe) vorhanden?
    • Anschlusskanäle
    • Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Versickerungsanlagen, Rohrleitungen)

Zusätzlich sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Einen Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500) mit Flurstücksgrenzen und Kennzeichnung der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, zum Beispiel:
    • Rohrleitungsverläufe
    • Anschlusshöhen
    • Dachflächen
    • gepflasterte Einfahrten
  • Zusätzlich sind für Neuanschlüsse ein Längsschnitt bzw. Höhenangaben erforderlich, sofern Höhen im Lageplan nicht angegeben sind.
  • Bei gewerblichem und industriellem Abwasser benötigen wir darüber hinaus eine Beschreibung des Herkunftsbereiches sowie Art und Menge des voraussichtlich anfallenden Abwassers

Als Zeichnungsgrundlage können Sie z.B. einen Auszug aus unserem Kanalkataster verwenden, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

2. Schritt:

Die Zustimmung

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht sind, prüfen wir diese auf ihre Übereinstimmung mit der Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld.
Da Ihre geplante Baumaßnahme teilweise im öffentlichen Raum umgesetzt werden muss, wird es sich nicht vermeiden lassen Straßenoberflächen aufzubrechen. Aus diesem Grund werden Ihre Unterlagen zusätzlich durch die Stadt Coesfeld geprüft. Wir leiten hierzu Ihre Unterlagen direkt weiter.

Die Zustimmung wird Ihnen schriftlich erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Zu beachten sind hierbei unsere bautechnischen Hinweise wie z.B.:

  • Art, Anzahl, Lage, lichte Weite und Material des Anschlusskanals;
  • die Lage des Revisionsschachtes;
  • für einen rückstaufreien Abfluss des Abwassers auf dem Grundstück zu sorgen

Die Wünsche des Anschlusspflichtigen werden von uns – soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar- berücksichtigt.

Eine Baumaßnahme im öffentlichen Raum führt dazu, dass Straßenabsperrungen oder Sicherungsmaßnahmen errichtet werden müssen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Baubeginn, mit der Stadt Coesfeld (Fachbereich 30) Kontakt aufzunehmen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Bauunternehmer an. Dieser verfügt ggf. über eine erforderliche Genehmigung oder unterstützt Sie bei der Beantragung.

Um Ihr Gebäude mit Strom, Gas und Frischwasser zu versorgen, müssen bei Neubauten auch Versorgungsleitungen erstellt werden. Um Kosten zu sparen, ist häufig sinnvoll, die Verlegung der Versorgungsleitungen und die Kanalanschlüsse in einem Bauschritt von dem Bauunternehmen der Stadtwerke ausführen zu lassen ausführen zu lassen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Koordinierung mit den Stadtwerken Coesfeld.

3. Schritt:

Herstellung des Anschlusses

Wir haben Ihrem Antrag zugestimmt und Sie können mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage und des Anschlusskanals durch ein Unternehmen Ihrer Wahl beginnen.
Im öffentlichen Bereich (Gehweg, Straße) haben Sie allerdings die Pflicht einen von uns zugelassenen Unternehmen zu beauftragen. Welche Firmen derzeit zugelassen sind, erfahren Sie unter folgendem Link: Zugelassene Unternehmen (pdf)

Alternativ führen wir die Arbeiten gern für Sie mit unserem Vertragsunternehmer aus. Ihre Vorteile: – Wir kümmern uns um die Abstimmung mit der Baufirma – Ihre Baukosten basieren auf einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren und werden durch uns kontrolliert. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie von uns einen Abgabenbescheid und Nachweise der geleisteten Arbeit. Die Ausweisung der Umsatzsteuer ist allerdings nicht möglich.

4. Schritt:

Die Dichtheitsprüfung

Ein sanierter oder aber neu errichteter Kanal sollte natürlich funktionstüchtig sein. Lassen Sie hierzu Ihre Grundstücksentwässerungsanlage von einem zertifizierten Sachverständigen prüfen. Hierdurch erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht (§ 61 LWG) und haben die Gewissheit von Ihrem Unternehmer eine mängelfreie Leistung erhalten zu haben.

Halten Sie für die Abnahme Ihre Unterlagen bereit!

5. Schritt:

Abnahme des Anschlusskanals, wenn dieser neu
hergestellt oder verändert wurde und Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage.

Wenn Ihr beauftragtes Unternehmen den Anschluss am Hauptkanal vorgenommen hat, ist es wichtig, diese Arbeiten abzunehmen. Daher ist mit uns ein Termin abzustimmen, um eine Abnahme an der offenen Baugrube durchzuführen. So können zukünftige Schäden und Beeinträchtigungen am Hauptkanal vermieden werden.

Anschließend an unsere Abnahme wird auch durch die Stadt Coesfeld (Fachbereich 70) die Wiederherstellung der Straßenoberflächen überprüft. Hierdurch erhalten Sie eine zusätzliche Sicherheit, dass ihr beauftragtes Unternehmen fachgerecht gearbeitet hat.

Das sollte man zu Rückstauschutz wissen.

Ein Anstieg des Wasserspiegels in der Kanalisation kann zu einem Rückstau bis in die Grundstücksleitungen führen. Auf dieser Seite erfahren Grundstückseigentümer, inwiefern ein Rückstauschutz für sie verpflichtend ist und welche technischen Möglichkeiten es dafür gibt.

Rückstau und wie entsteht.

In der Regel fließt das Abwasser problemlos in der Kanalisation ab. Es kann aber vorkommen, dass der Wasserspiegel bis auf Straßenhöhe ansteigt, es entsteht ein Kanalrückstau bis in die Grundstücksanschlussleitungen.
Dies ist ein normaler Vorgang, weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren funktioniert, das heißt: der Wasserspiegel gleicht sich an. Ist ein Grundstück nicht gegen einen solchen Rückstau gesichert, kann es zu Kellerüberflutungen kommen.
Das Coesfelder Kanalnetz ist so dimensioniert, dass es Starkregen aufnehmen kann, der statistisch nur etwa alle zwei bis zehn Jahre, in einigen Fällen sogar alle dreißig Jahre auftritt. Weder die gesetzlichen noch die technischen Vorschriften fordern Kanaldimensionen, die jedem noch so seltenen Starkregenereignis gewachsen sind. Ein flächendeckender Ausbau des Coesfelder Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwischen zu speichern, hätte eine unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre technisch kaum umsetzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll.

Wichtig zu wissen: die Rückstauebene.

Als Rückstauebene bezeichnet man die Höhe, bis zu der das Abwasser in den öffentlichen Entwässerungsanlagen steigen kann. Die Höhe der Rückstauebene entspricht dabei der Höhe der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (z.B. dem Bordstein).

 

Rückstauschutz ist sehr wichtig.

Rückstau ist in öffentlichen Kanälen auch in Zukunft
unvermeidbar. Liegen Entwässerungseinrichtungen, zum Beispiel Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen oder Waschmaschinen tiefer als die Rückstauebene, müssen diese dringend gesichert werden. Denn sonst kann es zu unangenehmen
Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer selbst haftet. Bei fehlendem Rückstauschutz zahlt auch die
Gebäude- oder Hausratversicherung den entstandenen Schaden nicht.

Rückstauschutz ist verpflichtend.

Auch wenn alle Baumaßnahmen bestmöglich geplant werden, kann es zu einem Rückstau aus dem Abwasserkanal in die Grundstücksleitungen kommen. Dies ist auch schon bei geringen
Regenfällen möglich, denn als Betreiber des Kanalnetzes nutzt das Abwasserwerk das vorhandene Volumen zu Stauzwecken.
Dadurch können höhere Wasserstände im Kanalnetz auftreten.
Sind Ihre Grundstücksleitungen nicht ausreichend geschützt, kann dies zu einem Rückstau in Ihrem Keller führen.
Aus diesen Gründen schreiben die technischen Regelwerke (DIN) und die Abwassersatzung vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene geschützt sein müssen.
Ansonsten müssen Eigentümer nachrüsten, und zwar unabhängig davon, ob ihre Grundstücke und Gebäude an ein Trenn- oder Mischsystem angeschlossen sind.

Mögliche Folgen von Rückstau.

  • zerstörter Hausrat,
  • angegriffene Bausubstanz mit möglicher Wertminderung der Immobilie,
  • hohe Kosten für Entfeuchtungs- und Renovierungsarbeiten,
  • Gesundheitsrisiken für die Bewohner

 

Es gibt verschiedene technischen Möglichkeiten.

Zum Schutz Ihres Eigentums gibt es verschiedene technische Möglichkeiten wie z.B.

  • Rückstauverschlüsse
  • Abwasserhebeanlagen
  • Sicherung einzelner Ablaufstellen
  • Verzicht auf Abläufe im Keller

Viele Abläufe im Keller werden selten bis gar nicht benutzt.
Überlegen Sie, ob diese Abläufe von einem Fachbetrieb abgedichtet oder entfernt werden können.

Achtung!

Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, darf nur im Freigefälle und ohne Rückstausicherung abgeleitet werden. Bauen Sie Ihre Rückstausicherung auf keinen Fall so ein, dass bei Rückstau anfallendes Regenwasser nicht abfließen kann und Ihnen rückwärts in die Hausentwässerung drückt. Rückstausicherungen müssen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungsintervalle des Herstellers müssen eingehalten werden, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Ausführliche Informationen dazu, welche DIN-Normen Sie hierbei beachten müssen, finden Sie in unserem Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes.

„Sollten Sie noch offene Fragen haben, helfe ich Ihnen
beim Thema Entwässerung von Grundstücken gerne weiter.“
Hubert Woltkamp