Eine Gartenwasseruhr montieren und registrieren
Eine Gartenwasseruhr kann bei einem Installationsbetrieb oder Baumarkt erworben werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Wasseruhr geeicht ist. Der Erwerb und die Montage erfolgt auf eigene Kosten. Die Montage der Wasseruhr muss so durchgeführt werden, dass diese fest in die Wasserleitung eingebaut ist. In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung § 8 Abs. 2 Ziffer 2.3 ist das geregelt. Die Wasseruhr ist so in die Wasserleitung einzusetzen, dass diese nur die Wassermengen messen kann, welche über die Außenzapfstelle abgenommen werden. Die Montage einer Wasseruhr auf dem Zapfhahn ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die fertig installierte Wasseruhr muss nun registriert werden.
Die Registrierung der Wasseruhr kann direkt über ein Online-Formular erfolgen. Die dort abgefragte Kunden-/Verbrauchsstellennummer der Stadtwerke finden Sie oben rechts auf der Jahresabrechnung der Stadtwerke Coesfeld.
Bei den anzufügenden Fotos der Wasseruhr ist darauf zu achten, dass beim Detailfoto der Vorderseite alle Nummern und die Eichfrist gut lesbar sind. Ein weiteres Foto muss den Leitungsverlauf mit der Einbauposition der Wasseruhr zeigen.
Wichtige Hinweise für die Nutzung einer Gartenwasseruhr
Ist die Gartenwasseruhr erfolgreich registriert, so darf die Außenzapfstelle ausschließlich zur Bewässerung und zum Gießen der Pflanzen im Garten genutzt werden.
Das Befüllen von Pools oder Schwimmbecken darf nicht über die Außenzapfstelle erfolgen, an der die Gartenwasseruhr montiert ist. Es ist auch nicht gestattet PKWs, Fahrrädern oder andere Fahrzeuge mit dem Wasser dieser Außenzapfstelle zu waschen. Auch die Nutzung des Wassers für andere Reinigungsarbeiten ist nicht statthaft.
Die Eichung einer Wasseruhr gilt für maximal 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss die Wasseruhr entweder nachgeeicht oder ausgewechselt werden. Ein erfolgter Austausch der Wasseruhr ist dem Abwasserwerk anzuzeigen.