Ortsrecht, Satzungen und Abrechnung.

Abwassergebühren

Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erheben wir Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute: Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt. Dabei unterscheidet man zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge berechnet, die dem Kanalnetz von dem jeweiligen Grundstück zugeführt wird. Zur Ermittlung der Abwassermenge wird in der Regel die aus dem Frischwassernetz der Stadtwerke Coesfeld GmbH
entnommene Wassermenge herangezogen.
Davon in Abzug gebracht werden nur die Wassermengen,
die nachweislich nicht dem Kanalnetz zugeführt werden
(z.B. Frischwasser zur Gartenbewässerung).
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich pro Kubikmeter
eingeleitetem Schmutzwasser und beträgt z. Zt. 2,04 €.
Den jeweiligen Gebührensatz entnehmen Sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagwassergebühr richtet sich nach der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten oder befestigten Fläche des Grundstücks.

  • Zur bebauten Grundstücksfläche gehören die Grundfläche aller Gebäude mit eventuellen Dachüberständen, Vordächern und dergleichen sowie Unterstände und Carports.
  • Zur befestigten Fläche gehören alle asphaltierten, betonierten, gepflasterten, plattierten oder sonst wie durch wasserundurchlässige Oberflächen befestigte Flächen, soweit sie nicht schon eventuell durch die überbauten Flächen erfasst sind.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je angeschlossenem Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche z. Zt. 0,56 €. Der jeweilige Gebührensatz ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einsehbar.

Fäkalschlammabfuhr

Die Entsorgung von Gruben, in denen das Abwasser gesammelt wird und abgefahren werden muss, wird durch die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen geregelt. Die Grundgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt 100,45 € pro Abfuhr. Die Zusatzgebühr für Kleinkläranlagen beträgt 21,35 € je cbm abgefahrenen Grubeninhalt. Die Zusatzgebühr für abflusslose Gruben beträgt 12,08 € je cbm abgefahrenen Grubeninhalt.

Kanalanschlussbeitrag

Die Kosten des öffentlichen Abwassernetzes sind in einem gesetzlich bestimmten Rahmen von den Anliegern in Form eines Beitrages mitzufinanzieren. Dieser einmalige Beitrag wird für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz erhoben. Die Höhe des Beitrages richtet sich neben der Grundstücksgröße nach der zulässigen Geschossigkeit des Gebäudes und nach Nutzung (gewerblich oder privat). Als Grundlage wird i.d.R. der Bebauungsplan herangezogen. Die aktuellen Kanalanschlussbeiträge werden auf Basis der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhoben.

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten Jahren:

„Wenn Sie Fragen zu den Themen Gebühren und Abrechnung haben, beantworte ich oder mein Kollege Herrn Markus Kesselmann diese gern.“
Klaus Maschlanka, Gebühren und Abrechnung

„Alle Fragen rund um Niederschlagswassergebühr und Kleinkläranlagen beantworte ich Ihnen gern.“
Christina Eckrodt, Allgemeine Verwaltung